Datenschutzbeauftragte – Muss oder Kann?

Das regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im § 38. Es kommt (nicht nur) auf die Anzahl der Mitarbeiter an

Ab 20 Mitarbeitenden, die regelmäßig und automatisiert Daten verarbeiten, ist eine Datenschutzbeauftragte Pflicht. Das bezieht auch Praktikanten, Teilzeitkräfte, Freelancer usw. mit ein.
Ich helfe Ihnen dabei, den Bedarf für Ihr Unternehmen zu klären.

Weitere Themen:

Warum extern und
nicht intern?

Was droht bei
einem Verstoß?

Was kostet eine Beratung?