Datenschutzbeauftragte – Muss oder Kann?
Das regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im § 38. Es kommt (nicht nur) auf die Anzahl der Mitarbeiter an
Ab 20 Mitarbeitenden, die regelmäßig und automatisiert Daten verarbeiten, ist eine Datenschutzbeauftragte Pflicht. Das bezieht auch Praktikanten, Teilzeitkräfte, Freelancer usw. mit ein.
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